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Brustverkleinerung
Anders als bei einer
Brustvergrößerung kann die
Brustverkleinerung neben kosmetischen Gründen auch medizinische Gründe
haben.
Der Grund dafür ist, dass Frauen mit einer sehr großen Brust oftmals an
chronischen Rückenschmerzen leiden und daher eine Operation in Betracht
ziehen. Die Rückenschmerzen sind nicht das einzige Symptom, das eine große
Brust mit sich bringen kann. Ebenfalls kann es auch zu Verspannungen im
Rückenbereich, sowie zu Hautinfekten an der Brustumschlagfalte kommen.
Oftmals klagen betroffene Frauen über Schmerzen von BH-Trägern, die sich ins
Fleisch einschneiden. Doch es sind nicht nur physische Beschwerden, die
häufig auftreten. Ein zu großer Busen führt, besonders häufig bei jungen
Frauen, neben den körperlichen Beschwerden auch zu psychischen Beschwerden.
Jedoch sind es nicht nur die Frauen, die eine Brustverkleinerung in Anspruch
nehmen. Einige Männer leiden unter einem sehr starken Brustansatz und somit
auch an einer starken psychischen Belastung.
Die Operation
Die Operation erfolgt unter einer Vollnarkose. Es gibt verschiedene Technik
für die Verkleinerung der Brust. Welche Technik der behandelnde Arzt dann
gebraucht, hängt von der Beschaffenheit und Größe der Brust ab.
Während der Operation wird das Fettgewebe, sowie das Drüsengewebe entfernt.
Um an jenes Gewebe zu gelangen, setzt der Arzt den Schnitt am Rand des
Warzenvorhofes an, um von dort aus die Schnittführung senkrecht zur
Brustumschlagsfalte weiterzuführen.
Um die Brüste nach der Operation straf und schön aussehen zu lassen, wird
überschüssige Haut entfernt und der Warzenhof, sowie die Brustwarze werden
an eine neue Stelle versetzt.
Die Kosten
Die Kosten einer Brustverkleinerung sind verschieden hoch von Land zu
Land(Groß Britannien ca. 7000Euro, Schweiz ca. 10.000 Euro). In Deutschland
belaufen sie sich auf etwa 5000 Euro. Die 5000 Euro setzten sich aus der
Operation, sowie diversen Voruntersuchen und Gesprächen und der späteren
Nachsorge zusammen. Sollte die Operation überwiegend wegen medizinischer
Gründe stattfinden, so zahlt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für
den operativen Eingriff. Dafür ist allerdings ein fachärztliches Gutachten
nötig, das die medizinische Notwendigkeit der Operation bestätigt.
Dieses Gutachten muss bescheinigen, dass die durch die Brust auftretenden
Beschwerden nicht durch Krankengymnastik verbessert werden können.
Die Patienten müssen sich unbedingt darüber im Klaren sein, dass eine
Brustverkleinerung alle Risiken einer Operation mit sich bringt.
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